

Häufige Fragen
© Ev.Kirchengemeinde Salach
Evangelische Kirchengemeinde Salach
Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie Informatioen zu folgenden Themen:
Eintritt durch Taufe:
Wer noch nicht getauft ist, kann durch die Taufe Mitglied einer
christlichen Kirche werden.
Wiedereintritt:
Wer aus der Evangelischen Kirche ausgetreten ist und wieder
Mitglied werden möchte, braucht lediglich gegenüber einer
kirchlichen Stelle, also z.B. einem Pfarrer, den Wunsch zu erklären,
der Evangelischen Kirche wieder angehören zu wollen.
Dies ist inzwischen auch über das Info-Telefon der Landeskirche möglich: 0800 81 38 13 8 (montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, auch an Feiertagen)
oder Per E-Mail: E-Mail Kontakt zur Ev. Landeskirche .
Die betreffende Person gehört dann ab diesem Moment, ohne Prüfungs- oder Genehmigungsverfahren, der Kirche wieder an.
Ein schriftliches Aufnahmeverfahren wird im Anschluss durchgeführt.
Weiterführende Links
mehr Infos zum Kirchenwiedereintritt
Kirchensteuern
Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag, den die Kirche als
Körperschaft des öffentlichen Rechts bei ihren Mitgliedern erhebt.
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur staatlichen Einkommens-
bzw. Lohnsteuer erhoben. Sie wird von der staatlichen Finanz-
verwaltung eingezogen und an die Landeskirche abgeführt.
Das kostenlose Kirchensteuertelefon des Oberkirchenrates erreichen Sie unter 0800 71 37 137.
(montags bis freitags von 9 bis 11.30 Uhr
montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr)
Kirchgeld
Menschen, die ein eigenes Einkommen haben, aber keine
Lohn- und Einkommenssteuer bezahlen, baten wir bisher um das sogenannte "Kirchgeld". Diese "Ortskirchensteuer" wird nicht mehr erhoben. Statt dessen bitten wir nun alle Gemeindeglieder um den
Salacher Kirchenbeitrag
Dabei handelt es sich um eine Spende, die direkt unserer Gemeindearbeit vor Ort zugute kommt. Sie ist steuerlich absetzbar.
Jährlich legen wir einen Brief mit der Bitte um den Kirchenbeitrag dem Gemeindebrief bei. Allen Gemeindegliedern, die uns durch ihre Kirchensteuer und durch den Gemeindebeitrag unsere Arbeit ermöglichen, sagen wir herzlichen Dank!
Kirchensteuerbefreiung
Von der Kirchesteuer befreit sind Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger
und Menschen in ähnlichen Situationen. Außerdem bezahlen nicht
steuerpflichtige Familienangehörige keine eigene Kirchensteuer.
Weiterführende Links