

Amtshandlungen
© Ev.Kirchengemeinde Salach
Evangelische Kirchengemeinde Salach
Amtshandlungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Die Taufe ist ein Sakrament.
In der Taufe wird Gottes persönliches "Ja" zum Täufling
sichtbar und spürbar.
Die Taufe ist zugleich die Aufnahme in die Kirche.
1. Termine und Unterlagen
In der Regel einmal im Monat findet in der Margaretenkirche ein
Taufgottesdienst statt.
Die Termine für die Taufsonntage erfahren sie im Pfarramt.
Für die Taufe ihres Kindes benötigen sie folgende Unterlagen:
- Anmeldung zur Taufe
(das Formular erhalten Sie vom Pfarrer beim Taufgespräch)
- Geburtsurkunde (für kirchliche Zwecke)
- Familienstammbuch (wenn vorhanden)
- Patenbescheinigungen
2. Voraussetzungen für die Taufe
Ein Kind kann getauft werden, wenn die Eltern die Taufe ihres
Kindes wünschen und mindestens ein Elternteil Mitglied der
evangelischen Kirche ist.
Außerdem soll das Kind mindestens zwei Paten bekommen.
Eine Patin oder ein Pate muss evangelisch sein.
3. Taufpaten
a) Wer kann Patin oder Pate werden?
Patin oder Pate kann werden, wer der evangelischen Kirche
angehört und konfirmiert ist.
Darüber hinaus kann Patin oder Pate werden, wer einer Kirche
angehört, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehört
und mindestens 14 Jahre alt ist.
Wer Patin oder Pate werden möchte, muss eine Patenbescheinigung
vorlegen. Diese belegt, dass die Person getauft und Mitglied der
evangelischen (bzw. einer anderen Kirche) ist.
Patenbescheinigungen sind beim Pfarramt am Wohnsitz erhältlich.
Kann in Familie oder Freundeskreis kein geeigneter Pate gefunden
werden, so kann sich der Pfarrer oder die Pfarrerin im Einzelfall
und auf Wunsch der Eltern hin bemühen, in der Kirchengemeinde
eine Person zu finden, die bereit ist, das Patenamt zu übernehmen.
b) Was sind die Aufgaben einer Patin oder eines Paten?
Die Paten sind zusammen mit den Eltern verantwortlich für die
evangelische Erziehung des Kindes.
Formal endet die Patenschaft mit der Konfirmation, wenn das
Patenkind selbst "Ja" zu seiner Taufe sagt.
5. Taufgespräch und Vorbereitung darauf
Der zuständige Parrer oder die zuständige Pfarrerin vereinbaren
mit den Eltern des Kindes ein Taufgespräch, in dem es um
gegenseitiges Kennen lernen,
die Bedeutung der Taufe,
evangelische Erziehung
und die Vorbereitung des Taufgottesdienstes geht.
Wenn sie möchten, können sie den Taufspruch ihres Kindes
selbst aussuchen.
6. Taufe von größeren Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
Die Taufe ist in jedem Alter möglich.
Bei Jugendlichen erfogt die Taufe oft im Zusammenhang mit
der Konfirmation.
Download Taufsprüche (.pdf / 78 KB)
Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe.
Nach einem Unterricht, der mit den Grundzügen des evangelischen
Glaubens vertraut macht, werden die Jugendlichen auf ihre Taufe
angesprochen und sagen "Ja" zum Glauben an Jesus Christus und
zur Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche.
Die Konfirmation erfolgt in der Regel mit ca. 14 Jahren
in der 8. Klasse.
1. Anmeldung
Die Eltern aller 7. Klässler bzw. 13-Jährigen aus evangelischen
Familiender erhalten jeweils ca. Mai - Juni einen Brief vom Pfarramt
mit der Einladung, ihre Kinder zum Konfirmandenunterricht
anzumelden.
Es findet auch ein Informationsabend statt.
Die Anmeldung zum Konfirmandenunterricht ist freiwillig!
Von denjenigen, die sich dafür entscheiden, erwarten wir, dass sie
regelmäßig am Unterricht und an den Gottesdiensten teilnehmen.
2. Konfirmandenunterricht
Er findet von September (Schulbeginn) bis zur Konfirmation
(meist am dritten und/oder vierten Sonntag nach Ostern) jeweils
am Mittwochnachmittag im Marie-Freudenreich-Gemeindehaus
statt und dauert 90 Minuten.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen dabei zentrale
Inhalte des chritlichen Glaubens verstehen lernen und für sich
selbst Formen finden, ihrem Glauben Ausdruck zu geben.
Sie sollen ihre Gemeinde kennen lernen und sich gleichzeitig
als Teil der ökumenischen Christenheit verstehen lernen.
3. Gottesdienstbesuch
Zu Beginn des Konfirmandenjahres findet ein Gottesdienst zur
Vorstellung der Konfirmandinnen und Konfirmanden statt.
In diesem Gottesdienst bekommen die Jugendlichen eine Bibel
überreicht.
Der regelmäßige Gottesdienstbesuch ist Teil des Konfirmanden-
unterrichts. In der Konfirmandenzeit finden mehrere Gottesdienste
statt, die die Konfirmanden mitgestalten.
Die Jugendlichen bekommen wesentlich leichter einen Zugang zum
Erwachsenengottesdienst, wenn die Eltern sie dabei begleiten und
mit ihnen über ihre Eindrücke sprechen.
4. Gemeindepraktikum
Zum Konfirmandenunterricht gehört in Salach ein Gemeinde-
praktikum, bei dem die Konfirmanden ein kirchliches Arbeitsfeld
näher kennen lernen und ggf. selbst mitarbeiten.
Mit KeK gehen wir in Salach einen besonderen Weg, der mittlerweile von vielen Gemeinden beschritten wird.
Kek füllt die Lücke zwischen der Taufe und dem traditionellen
Konfirmandenunterricht.
KeK bietet den Kindern Möglichkeiten, Kirche kennen zu lernen.
Im Alter von 9 Jahren sind die Kinder neugierig und zugänglich.
So ist KeK eine Zwischenstation auf dem Weg von der Taufe
zum Konfirmandenunterricht.
KeK beruht auf einem erlebnisorientierten Konzept, d.h. wir arbeiten
mit abwechslungsreichen und spannenden Unterrichtsmethoden.
KeK dauert in der Regel von Januar bis Juli.
Jeweils einmal pro Monat treffen sich die KeK-Kinder am
Samstagnachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr.
Der Unterricht wird von einem Team (Pfarrer und Eltern)
gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.
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Hinweis für auswärtige Paare
Sie wohnen nicht in Salach und wollen sich in der Margaretenkirche trauen lassen? Gerne stellen wir die Margaretenkirche für auswärtige Brautpaare zur Verfügung. Zur Deckung der Unkosten erheben wir eine Gebühr.
Der Traugottesdienst wird von Ihrem/r zuständigen OrtspfarrerIn gefeiert. Ihn/Sie sprechen Sie bitte an, bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren. Ihren Terminwunsch teilen Sie uns bitte per Mail mit.
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Bei der kirchlichen Trauung wird der Ehebund im Namen Gottes
gesegnet. Die Gemeinde tritt in der Fürbitte für die Eheleute und
ihre Ehe ein. Durch ihr "Ja" bekennen sich die Eheleute vor Gott
und der Gemeinde öffentlich dazu, dass sie ihre Ehe christlich
führen wollen.
1. Organisatorisches und Unterlagen
Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen
Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern
wohnen.
Für die Anmeldung zur Trauung, für die sie im Pfarramt ein
Formular erhalten, brauchen beide Partner folgende Angaben:
Konfession der Eltern
Datum und Ort der Taufe
Datum Ort und Denkspruch der Konfirmation
Nach der standesamtlichen Eheschließung, spätestens aber am Tag der kirchlichen Trauung, muss die Heiratsurkunde dem Pfarramt
übergeben werden.
2. Konfessionsverschiedene Paare
Die Trauung erfolgt nach der Ordnung der Kirche, in der nach der
entscheidung des Paares die kirchliche Trauung stattfindet.
Im Folgenden ist immer eine evangelische Trauung zugrunde gelegt.
a) römisch-katholischer Partner
Für den römisch-katholischen Partner ist die Befreiung von der
katholischen Eheschließungsform nötig.
Um diese beim Bischof einzuholen, ist der katholische Pfarrer,
in dessen Gemeinde der Partner wohnt, behilflich.
Die Eheschließung kann auf Wunsch auch mit Beteiligung eines
katholischen Geistlichen durchgeführt werden.
b) Partner anderer christlicher Kirchen
Gehört einer der Partner einer anderen christlichen Kirche an
(Methodisten, Babtisten usw.) so sollte die örtliche Gemeinde über
die anstehende Trauung informiert werden.
c) Partner, der keiner Kirche angehört
Ist einer der partner aus der Kirche ausgetreten oder nicht getauft,
kann nach einem Gespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin
auf Wunsch beider Parner eine kirchliche Trauung gewährt werden.
3. Traugespräch und Vorbereitung darauf
a) Nach evangelischem Verständnis wird die Ehe auf dem Standes-
amt geschlossen. Was auf diesem Hintergrund die kirchliche
Tauung sein kann, ist Gegenstand des Gesprächs.
b) Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung des Trau-
gottesdienstes. Deshalb sollten sie sich vor dem Traugespräch
über ihren Trautext (über den der Pfarrer/die Pfarrerin die Trauan-
sprache hält) und über Liedwünsche Gedanken machen.
Download Trausprüche (.pdf / 70 KB)
Wenn sie bestimmte Musikwünsche haben und/oder wenn von
Familienangehörigen oder Freunden musiziert werden soll,
ist es gut, dies frühzeitig mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin
abzusprechen.
Es ist üblich, dass bei einer kirchlichen Trauung das Prautpaar für
den Blumenschmuck in der Kirche sorgt. Für Absprachen sollten sie
sich mit dem Mesner in Verbindung setzen.
Wir freuen uns, wenn sie ihre Eheschließung mit einem Gottes-
dienst feiern und damit zum Ausdruck bringen, dass sie ihr
gemeinsames Leben in der Verantwortung vor Gott führen wollen.
Filmen und Fotografieren ist während des Gottesdienstes untersagt!
Vor und nach dem Gottesdienst haben sie Gelegenheit, auch in der Kirche zu fotografieren.
Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst anlässlich des
Abschiedes von einem Verstorbenen.
In diesem Gottesdienst erweist die christliche Gemeinde dem
Verstorbenen den letzten Liebesdienst, begleitet die Angehörigen beim Abschied und verkündigt angesichts des Todes
die Herrschaft des Auferstandenen über Lebende und Tote.
1. Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung setzten sie sich entweder
direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit dem Evangelischen
Pfarramt in Verbindung.
Der Termin der Bestattung wird vom Bestatter und der zuständigen
Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den
Angehörigen festgelegt.
Pfarramt und Bestatter alleine können keine Terminabsprachen
treffen.
Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch zwischen den
Angehörigen und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen
Pfarrer, in der Regel bei der Trauerfamilie, statt.
Folgende Formen sind für den evangelischen Bestattungsgottes-
dienst möglich:
- bei Erdbestattungen ein Beerdigungsgottesdienst am Tag der
Beerdigung.
- bei Feuerbestattungen eine Aussegnungsfeier vor der
Einäscherung oder eine Urnentrauerfeier in Verbindung mit der
Urnenbeisetzung.
- gerne kommt die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer
zu einer Aussegnungsfeier zu der Familie des Verstorbenen.
Dies kann geschehen bevor der Verstorbene aus dem Haus
getragen wird. Eine solche Aussegnungsfeier am Sterbebett können
sie auch im Familienkreis selber gestalten.
Einen Vorschlag für eine kleine Andacht im Trauerhaus finden sie
im Evangelischen Gesangbuch unter Nr. 832.
2. Wer kann kirchlich bestattet werden?
Eine kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der Verstorbene
zum Zeitpunkt des Todes Mitglied der evangelischen Kirche war. Wer aus der Kirche austritt, distanziert sich damit von der kirchlichen Gemeinschaft, und dies soll auch nach dem Tod respektiert werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein Verstorbener, der nicht Mitglied der evangelischen Kirche war, auf Bitte der Angehörigen kirchlich bestattet werden.
Niemand sollte darauf spekulieren oder es darauf ankommen lassen, dass Ausgetretene irgendwie doch kirchlich beerdigt werden können.
Bitte sprechen Sie mit Ihren Angehörigen rechtzeitig über diesen Sachverhalt - wenn der Tod eingetreten ist, ist es zu spät. Die Entscheidung trifft in solchen Fällen die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer nach Rücksprache mit den erreichbaren Kirchengemeinderäten.
Selbsttötungen sind kein Hinderungsgrund für eine kirchliche
Bestattung.
Auch wenn ein Kind vor der Taufe stirbt oder tot geboren wird, kann
es selbstverständlich kirchlich bestattet werden.
3. Trauergespräch und die Vorbereitung darauf
Das Trauergespräch vor der kirchlichen Bestattung dient dazu,
das Leben des Verstorbenen noch einmal zu bedenken und den
Bestattungsgottesdienst gemeinsam vorzubereiten.
Für das Trauergespräch kann es hilfreich sein, wenn die Angehörigen
die Familienbibel und das Gesangbuch des Verstorbenen ansehen.
Dort sind oft persönliche Glaubenszeugnisse vorhanden, z.B. der
Konfirmationsspruch, der eventuell für das Trauergespräch
oder auch den Bestattungsgottesdienst eine Hilfe sein kann.
Außerdem ist es gut, wenn sich Angehörige über Liedwünsche
Gedanken machen.
Das können alte oder neue Kirchenlieder sein, die dem Verstorbenen
etwas bedeutet haben, oder solche, die die Angehörigen gerne
beim Bestattungsgottesdienst singen wollen.